Heute sah ich in Würzburg einen Mann mit seinem Hund spazieren gehen. Der Hund war angeleint. Wenig später sah ich, dass der Hund aus dem Hundehalsband seiner Leine herausgeschlüpft war. Dem Mann war das bewußt und er hielt spielerisch das leere Hundehalsband vor den Hund.

So kann man natürlich auch der Anleinpflicht genügen. Der Hund ging an der Leine, das Band war aber so locker, dass er sich ohne Mühe von der Leine lösen konnte. Dem Herrn war das klar und er spielte damit.

Auch andere Pflichten, Gesetze, Vorschriften, Regeln und Gebote der Sittlichkeit werden so der Form nach scheinbar erfüllt und der Sache, dem Inhalt nach zu locker gehandhabt.

Denken wir an …