staatsmacht

In der Theorie mag die Rechststaatlichkeit überzeugen. In praxi geht ein gerichtliches Verfahren gegen staatliches Handeln ins Leere. Es tut im Erfolgsfalle kaum jemandem weh. Zahlen muss schließlich der Bürger über die Steuern. Staatsdiener werden selten zur Verantwortung gezogen.

Noch mehr zur Farce gerät die Prüfung der Staatshaushalte durch die Rechnungshöfe. Auch hier hat eine Rüge kam peinliche Konsequenzen für Entscheider.

wer löffelt die suppe aus?

Im Krankheitsfall zahlen die Versicherungen. Die Beiträge auch der Gesunden helfen den Kranken. Die Gesunden zahlen für die Kranken mit.

Das ist verständlich, wenn die Krankheit schicksalhaft eintritt. Das mag durch Unfall sein oder durch Zufall oder durch eine unglückliche genetische Veranlagung usw..

Was aber, wenn die Krankheit durch das Verhalten des Kranken verursacht ist, was wenn der Kranke selbst für die Erkrankung verantwortlich ist?

Wer Ski fährt und sich dabei verletzt, kann die gesetzliche Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Wer raucht und dadurch erkrankt, nimmt die Nichtraucher über die Krankenversicherung mit in die Pflicht. Wer Übergewicht hat und sich nicht ausreichend bewegt, belastet finanziell auch die, die Vorsorge betreiben.