gemeinschaft

Für jede Gemeinschaft ist eine gesunde Bevölkerungsentwicklung grundlegend. Wo die Menschen fehlen, gibt es keine Gemeinschaft mehr. Meine Vorschläge wären deshalb:

Die Kinderfreundlichkeit müsste erhöht werden, und die Zahl der Kinder pro Frau sollte wachsen.

Politik hat zwar keinen direkten Einfluss auf die Familienplanung oder sollte ihn zumindest nicht haben. Doch die Rahmenbedingungen für kinderreiche Familien, auch und gerade bei Menschen mit höheren Einkommen und einer akademischen Ausbildung, könnten um Vieles besser sein.

Über einige Massnahmen sollte man vielleicht nachdenken:

  • Kinderwahlrecht, treuhänderisch durch die Eltern ausgeübt
  • Senkung der jeweiligen Einkommenssteuer um 10% pro Kind
  • Bezahlung der Erziehungs- und Hausarbeit für Frauen die zuhause bleiben und zwei oder mehr Kinder haben.
  • Stärkung der Familien und ihrer erzieherischen Aufgaben und keine vermehrte Vergesellschaftung und Verstaatlichung der Erziehung, keine überwiegende Auslagerung der Erziehung in soziale Einrichtungen wie Krippen, Kindergärten, Schulen, Internate …
  • Keine Ganztagsbetreuungen, der Nachmittag gehört der Familie, den Freunden … Vormittags ist Kindergarten und Schule und Nachmittags erzieht die Familie …
  • Wirkliche Chancengleichheit aller Kinder und Jugendlichen – der Slogan „reiche Eltern für alle“ trifft das sehr gut. Soziale Hürden müssen vollständig niedergerissen werden. Bei der Bewertung der schulischen und universitären Leistung dürfen der Geldbeutel der Eltern, Schichtzugehörigkeit usw. nicht die geringste Rolle spielen. Beim Zugang zu höheren Bildungseinrichtungen sollten allein die Begabung und Leistungsbereitschaft zählen.
  • Förderung der Familiengründung schon bei Studenten während des Studiums durch großzügige finanzielle Unterstützung …
  • Eine echte Bildungsoffensive auf allen Ebenen, denn unsere wichtigste, nicht nur wirtschaftliche, Grundlage sind gut erzogene, gebildete, leistungsbereite und leistungsfähige junge Menschen
  • Wirksamer Schutz von Kindern und Jugendlichen vor verderblichen Einflüssen, vor Drogen, vor kultureller Dekandenz, vor körperlichen Schäden und seien es ein Mangel an Bewegung, Fehlernährung und andere gesundheits- und entwicklungsschädigende Einflüsse
  • Im Körperlichen der Schutz und die Förderung eines natürlichen Schamgefühls und einer strengen Sittlichkeit
  • Alle Möglichkeiten der Staatsgewalt zur Ausschaltung jugendgefährdender Einflüsse müssten tatsächlich eingesetzt werden. Das Ziel müsste sein, binnen eines Jahres:
    • Freiheit von Drogen und Drogenhandel, Drogenkriminalität
    • Beseitigung jeglicher Prostitution
    • Sittlichkeit und Anstand an Stelle einer Sexualisierung aller Lebensbereiche und der Instrumentalisierung von Sexualität zu Werbezwecken
    • Entschlossenes Durchgreifen gegen jede Form der Kriminalität, auch der Jugendkriminalität
  • Ausschaltung von Zerstreuung und „Entertainment“ zugunsten produktiver Leistungen und eigener künstlerischer Entwicklung

bundestag kinderwahlrecht 27.6.08

Zum Kinderwahlrecht, von Geburt an, wurde am 27.6.08 ein Antrag an den deutschen Bundestag, Berlin, gestellt. Unterzeichnet ist der Antrag von 46 Abgeordneten aus CDU, CSU, SPD und FDP, darunter die frühere Familienministerin Renate Schmidt und Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse (beide SPD) sowie FDP-Generalsekretär Dirk Niebel, Renate Blank (CSU) und Michael Kretschmer (CDU).

Namhafte Unterstützer des Kinderwahlrechts sind u. a.

  • der ehemalige Bundespräsident Roman Herzog. Roman Herzog war von 1983 bis 1994 Richter am Bundesverfassungsgericht und ab 1987 dessen Präsident.
  • Paul Kirchhof ist Staatsrechtler in Heidelberg und war von 1987 bis 1999 Richter am Bundesverfassungsgericht.

Wenn man die Entwicklung des Wahlrechtes in Demokratien anschaut, ist das Wahlrecht für Kinder, treuhänderisch von den Eltern ausgeübt, folgerichtig.

Am Anfang hatten in den jungen Demokratien Englands oder Deutschlands nur die wohlhabenden, männlichen Bürger das Wahlrecht. So gab es in Preußen von 1849 bis 1918 ein „Dreiklassenwahlrecht“. Dabei wurde die Stimme des Wahlberechtigten männlichen Bürgers nach seinem Steueraufkommen gewichtet. 

Die Gleichgewichtung der Stimmen und das Frauenwahlrecht wurden in Deutschland erst 1918 eingeführt. In der Schweiz kam das Frauenwahlrecht erst 1971. Die Schweiz ist das einzige Land, in dem die Männer den Frauen das Wahlrecht in einer Abstimmung erteilt haben.

Die Altersgrenze des Wahlrechts sinkt auch tendenziell. In Preußen waren die jungen Jahrgänge noch stark vertreten, sodaß bei Ausschluss aller Frauen und aller unter 25-Jährigen 1871 knapp 20% des deutschen Volkes ein Wahlrecht hatte.

In der Bundesrepublik Deutschland wurde 1971 die Altersgrenze des Wahlrechts von 21 auf 18 Jahre gesenkt. 1995 wurde in Nidersachsen das Wahlalter für Kommunalwahlen auf 16 Jahre gesenkt. Weitere Bundesländer folgten. 

Heute ist durch die niedrigen Geburtenraten der Anteil von Kindern und Jugendlichen an der Bevölkerung dramatisch gesunken. Gleichzeitig steigen die Lasten, die diesen Kindern und jungen Menschen von den Entscheidungsträgern aufgebürdet und zugemutet werden.

Diese Belastungen durch Renten- und Sozialversicherungen und durch eine ungeheuerliche Staatsverschuldung soll auf immer weniger Schultern verteilt werden.

Hier ist es geboten, dass die kommenden Generationen schon jetzt durch das Wahlrecht Einfluss haben. Das Wahlrecht kann treuhänderisch von den Eltern ausgeübt werden.

Das verfassungsrechtliche Argument des Antrags an den deutschen Bundestag vom 27.6.08 ist die Volkssouveränität Artikel 20 Abs. 2 GG:

„(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ (Hervorhebung K.K.)

Natürlich gibt es bei der Volkszugehörigkeit keine Altersbeschränkung. Auch Kinder und Jugendliche gehören zum Volk und üben nach dem Wortlaut des Art. 20 GG ihre Souveränität in Wahlen aus.

Dem steht der Artikel 38 Abs. 2 erster Halbsatz GG entgegen:

„(2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat;“

Dieser Halbsatz soll nach dem Vorschlag der 46 Abgeordneten ersatzlos gestrichen werden.

Der Antrag favorisiert die treuhänderische Ausübung des Wahlrechtes durch die Eltern. Er setzt sich umsichtig mit den Argumenten gegen das Kinderwahlrecht auseinander und widerlegt diese, wie ich meine, überzeugend.

Referenz:
Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode: Der Zukunft eine Stimme geben – Für ein Wahlrecht von Geburt an. Drucksache 16/9868, Abgerufen am 9. Juli 2008

kinderwahlrecht

Die Geburtenrate in fast allen Industrieländern ist viel zu niedrig. In Deutschland liegt sie bei unter 1,4 Kindern pro Frau.

Verschiedene gesellschaftliche und politische Maßnahmen werden diskutiert.

Grundlegender als Einzelmaßnahmen erscheint mir, dass Kinder, und damit auch Familien mit Kindern, mehr politisches Gewicht bekommen.

Das ist in einer Demokratie durch ein Wahlrecht für Kinder möglich. Die Ausübung erfolgt bis zur Volljährigkeit treuhänderisch durch die Erziehungsberechtigten.

Fraktionenübergreifend wurde 2004 von 46 Abgeordneten ein Antrag in den Bundestag eingebracht. Die Initiative wird auch von Ex-Bundespräsident Roman Herzog unterstützt.

Pro Argumente sind:

  • die zu niedrige Geburtenrate
  • Gesellschaft muss kinderfreundlicher werden
  • Politik schiebt Probleme, z.B. die Staatsverschuldung, auf kommende Generationen
  • ca. 20% des Volkes hat keinen Einfluss auf die Ausübung der Staatsgewalt
  • Überalterung der Gesellschaft