Unrecht, ja selbst unsittliches Verhalten, das keinen Verstoß gegen geltendes Recht bedeutet, ist aus mehreren Gründen abzulehnen.

Ein wenig beachteter Aspekt ist, dass sittenwidriges und rechtswidriges Verhalten kompliziert ist. Es besitzt nicht die einfache, schlichte Schönheit des Guten.