In der Theorie mag die Rechststaatlichkeit überzeugen. In praxi geht ein gerichtliches Verfahren gegen staatliches Handeln ins Leere. Es tut im Erfolgsfalle kaum jemandem weh. Zahlen muss schließlich der Bürger über die Steuern. Staatsdiener werden selten zur Verantwortung gezogen.

Noch mehr zur Farce gerät die Prüfung der Staatshaushalte durch die Rechnungshöfe. Auch hier hat eine Rüge kam peinliche Konsequenzen für Entscheider.